Webinar: Arbeitsmedizinische Vorsorge: Digitale Anwendungen und telemedizinische Vorsorge
Die neue Arbeitsmedizinische Regel AMR 3.4.
Die Digitalisierung bietet ein großes Potenzial für die arbeitsmedizinische Betreuung in und von Unternehmen. Insbesondere kleinere Betriebe können von den neuen Möglichkeiten profitieren, die der technologische Fortschritt eröffnet.
Mit der Arbeitsmedizinischen Regel (AMR) 3.4 wird erstmals verbindlich konkretisiert, unter welchen Voraussetzungen digitale Anwendungen und telemedizinische Verfahren in der arbeitsmedizinischen Vorsorge eingesetzt werden können. Die Regel wurde vom Ausschuss für Arbeitsmedizin erarbeitet und im Januar 2026 im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht.
Das ASU‑Webinar wird in Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) durchgeführt. Es führt in die Thematik ein und zeigt anhand von Praxisbeispielen auf, wie und unter welchen Bedingungen digitale Anwendungen und/oder telemedizinische Vorsorge sinnvoll zum Einsatz kommen können.
Referent:innen
Die wissenschaftliche Leitung:
Prof. Dr. med. Thomas Kraus, Direktor des Instituts für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin, Uniklinik RWTH Aachen.
Moderation
Prof. Dr. med. Thomas Kraus, Direktor des Instituts für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin, Uniklinik RWTH Aachen.
Termin
Datum: Montag, 10.06.2026
Uhrzeit: 17:00 – 18:30 Uhr
Kosten
Abonnenten: 39,00 EUR
Nicht-Abonnenten: 89,00 EUR
Organisatorisches
Fortbildungspunkte sind beantragt, wir gehen von 2 CME Punkten aus.