Webinar: Der genehmigungsfähige Tierversuch – wer prüft was?
Tierversuche sind genehmigungspflichtig – und wer die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, hat grundsätzlich Anspruch auf eine Genehmigung. Warum ist die Antragspraxis trotzdem so konfliktträchtig?
Im Kern geht es um die Frage, wie wissenschaftliches Fachwissen zwischen Forschenden, Behörden, Tierversuchskommissionen und Gerichten verteilt und bewertet wird. Das geltende Recht lässt dabei manches offen; viele Schwierigkeiten entstehen weniger aus den gesetzlichen Vorgaben selbst als aus der Verwaltungspraxis.
Das Seminar zeigt, wie sich das Verfahren rechtlich strukturieren lässt: Wie genau muss ein Genehmigungsantrag begründet sein? Wie weit dürfen Behörden wissenschaftliche Annahmen eigenständig überprüfen? Welche Rolle spielt die Tierversuchskommission? Und was kann ein Verwaltungsgericht im Streitfall tatsächlich kontrollieren?
Referent:innen
Referent:
Professor Dr. Klaus Ferdinand Gärditz lehrt Öffentliches Recht an der Universität Bonn und gehört der DFG-Senatskommission für tierexperimentelle Forschung an. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Verfassungs-, Wissenschafts-, Arzneimittel-, Umwelt- und Nachrichtendienstrecht. Seit Herbst 2025 schreibt er im Laborjournal als „Elfenbeinwurm“ regelmäßig eine Kolumne über Themen an den Schnittstellen von Life Sciences, Politik, Recht und Wissenschaftssystem.
Termin
Datum: Dienstag, 24.11.2026
Uhrzeit: 17:00 - 18:30 Uhr
Kosten
Einführungsangebot Regulärer Preis: 39,- Euro